Mit dem Excursion 4 von Intex sind Sie bestens für den Sommer gerüstet. Das 315 cm lange Schlauchboot bietet Platz für bis zu 4 Personen und ist bis 400 kg belastbar. Neben den Paddelhaltern befindet sich auch noch eine Angelhalterung und Haltegriffe am Boot. Das Schlauchboot besteht aus 3 Luftkammern. Sollte eine beschädigt werden, ist das Boot weiterhin schwimmfähig, auch dann noch, falls nur die innere Kammer aufgeblasen ist. Zudem befindet sich eine Motorhalterung an dem Boot.
Immatrikulation
Bitte beachten Sie, dass dieses Boot nicht immatrikuliert werden kann.
Was muss beachtet werden?
Die Binnenschiffahrtsverordnung unterscheidet Strandboote (nur eine Luftkammer) und Schlauchboote (mehrere separate Luftkammern = höhere Sicherheit). Die sogenannten Schlauchboote, welche kleiner als 2.5m sind und alle Strandboote, egal welcher Länge, dürfen sich nur in der inneren Uferzone (150m) oder im Abstand von höchstens 150m um sie begleitende Schiffe herum verkehren. Schlauchboote über 2.5m dürfen sich ausserhalb dieser Zonen bewegen. Schlauchboote bis 4m Länge müssen nicht zwingend immatrikuliert werden, d.h. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen. Das Boot mussen aber mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers / Halters gut sichtbar versehen sein. Somit können Polizei & Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem leer aufgefundenen Boot Personen vermisst werden. Auf Flüssen muss zusätzlich für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel mitgeführt werden. (Minimalauftrieb von 75 Newton).
Intex
Intex entstand vor über 40 Jahren als Familienfirma. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, hochwertige Produkte zu einem erschwinglichen Preis zu entwickeln, die Komfort, Sicherheit und Spass vereinen. Stets erweitert und verbessert der Hersteller sein Sortiment an Luftmatratzen, Pools, Filteranlagen, Möbel, Booten und Spielzeug. Dabei ist Intex immer bestrebt, den CO2-Ausstoss zu senken, die fossilen Brennstoffe zu reduzieren und recycelte Materialien zu verwenden.
Gesetzliche Grundlagen
Grundsätzlich muss jedes eingesetzte Schiff auf den öffentlichen Gewässern einen Schiffsausweis und Kontrollschild mitführen. Zu den genaueren Bestimmungen und Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen kantonalen Behörde. Jedes Boot muss mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers / Halters gut sichtbar versehen sein. Somit können Polizei & Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem leer aufgefundenen Boot Personen vermisst werden. Auf Flüssen muss zusätzlich für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel mit Minimalauftrieb von 75 Newton mitgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen die Weste bereits zu Beginn der Fahrt auf dem Fluss anzuziehen.